Das erste Baurecht in den
USA wurde 1916 in NYC erlassen. Anlass fuer dies war der Bau des
Wolkenkratzers der Equitable Life Association am Broadway (Architekt:
Ernest Graham 1915). Dieses Gebaeude ragt direkt vom Gehweg aus 38
Stockwerke in die Hoehe – und verschattet damit grosse Teile der
Nachbarschaft. Ein Sturm der Entruestung brach los und endete – wen
wundert es – in einer neuen Vorschrift.
Diese regelt die zulaessige Bebauung des Grundstueckes – wie auch in Deutschland ueblich nach Grundflaechenzahl und Geschossflaechenzahl. In New York ist es allerdings auch vorgeschrieben, bei einer Flaechennutzung von mehr als 25% mit steigender Hoehe Abtreppungen vorzunehmen. Macht irgendwie auch Sinn, bereits mit diesen Rueckspruengen gibt es Strassenschluchten, die kaum Sonne kriegen und wo der Wind (vor allem im Winter) echt eklig kalt sein kann. Der NYC zoning code regelt auch die Hoehe der Bebauung, auch das ist nichts Besonderes. Interessanter wird es beim Thema Luftrechte. Diese koennen von einem Gebaeude auf das benachbarte in 2 Varianten ubertragen werden.
1.) Man legt die Grundstuecke zweier benachbarter Gebaeude zusammen und kann die nicht genutzte zulaessige Geschosszahl eines Gebaeudes beim Nachbarn „oben draufpacken“.
2.) Der Transfer von Luftrechten fuer nicht direkt angrenzende Gebaeude kann beim Zoningboard beantragt werden. Dies gilt vor allem fuer Gebaeude auf der anderen Strassenseite oder sogar diagonal – bei Kreuzungen. Dies wird sehr oft bei denkmalgeschuetzten Gebaeuden angewandt. Auch hier darf der Neubau dann die nichtgenutzten Anteile des bestehenden Gebaeudes ausnutzen.
Sicherlich muss man nicht unbedingt betonen, dass es fuer diese Luftrechte einen regelrechten Markt gibt und schon so mancher beim Verkauf seiner Luftrechte ein (zumindest temporaer) gutes Geschaeft gemacht hat. Langfristig mindert eine solche Uebertragung natuerlich den Wert des eigenen Grundstueckes.
Eine erfolgreiche Woche mit vielen guten Geschaeften!
Original Tumblr Post 05/01/11
Diese regelt die zulaessige Bebauung des Grundstueckes – wie auch in Deutschland ueblich nach Grundflaechenzahl und Geschossflaechenzahl. In New York ist es allerdings auch vorgeschrieben, bei einer Flaechennutzung von mehr als 25% mit steigender Hoehe Abtreppungen vorzunehmen. Macht irgendwie auch Sinn, bereits mit diesen Rueckspruengen gibt es Strassenschluchten, die kaum Sonne kriegen und wo der Wind (vor allem im Winter) echt eklig kalt sein kann. Der NYC zoning code regelt auch die Hoehe der Bebauung, auch das ist nichts Besonderes. Interessanter wird es beim Thema Luftrechte. Diese koennen von einem Gebaeude auf das benachbarte in 2 Varianten ubertragen werden.
1.) Man legt die Grundstuecke zweier benachbarter Gebaeude zusammen und kann die nicht genutzte zulaessige Geschosszahl eines Gebaeudes beim Nachbarn „oben draufpacken“.
2.) Der Transfer von Luftrechten fuer nicht direkt angrenzende Gebaeude kann beim Zoningboard beantragt werden. Dies gilt vor allem fuer Gebaeude auf der anderen Strassenseite oder sogar diagonal – bei Kreuzungen. Dies wird sehr oft bei denkmalgeschuetzten Gebaeuden angewandt. Auch hier darf der Neubau dann die nichtgenutzten Anteile des bestehenden Gebaeudes ausnutzen.
Sicherlich muss man nicht unbedingt betonen, dass es fuer diese Luftrechte einen regelrechten Markt gibt und schon so mancher beim Verkauf seiner Luftrechte ein (zumindest temporaer) gutes Geschaeft gemacht hat. Langfristig mindert eine solche Uebertragung natuerlich den Wert des eigenen Grundstueckes.
Eine erfolgreiche Woche mit vielen guten Geschaeften!
Original Tumblr Post 05/01/11
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